Die elektronische Patientenakte (ePA) soll für mehr Transparenz sorgen – für Patient:innen und Akteur:innen im Gesundheitswesen. Die Anwendung der ePA ist freiwillig – sie wird für jede Person zu Beginn des Jahres 2025 automatisch eingerichtet, sofern kein Widerspruch vorliegt. Patient:innen benötigen für die Nutzung der ePA digitale Zugangswege und entsprechendes Know-how.
Mit Thomas Moormann vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) haben wir darüber gesprochen, welche Bedenken es noch gibt, was noch angepasst werden sollte und welche Vorteile die ePA für Patient:innen mit sich bringt und, ob sie wirklich für alle patient:innenfreundlich ist.
Weiterführende Informationen
- Instagram-Kanal des vzbv
- Der vzbv bei LinkedIn
- Themenseite ePA des vzbv
- Beschwerden, auch im Zusammenhang mit der ePA, können Verbraucher:innen hier einreichen
- Das Team Pflege und Gesundheit beim vzbv
- Informationen zum Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim BMG
- Informationen des BMG zur ePA
Kontakt
Thomas Moormann
Leiter Team Gesundheit und Pflege, Geschäftsbereich Verbraucherpolitik
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
www.vzbv.de